Ausschüsse und Betriebsrat

Ausschüsse und Betriebsrat

Zuständigkeiten im Betriebsverfassungsgesetz

Welche Zuständigkeiten gibt es im Betriebsverfassungsgesetz?

  1. Wer ist in der Regel für die Einberufung von Betriebsratssitzungen verantwortlich?

Der Betriebsratsvorsitzende ist für die Einberufung zuständig. Im Falle seiner Verhinderung übernimmt sein Stellvertreter diese Aufgabe.

  1. Unter welchen Umständen muss der Vorsitzende eine Sitzung einberufen?

Der Vorsitzende muss eine Sitzung einberufen, wenn:

  • der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat,
  • dies gemäß der Geschäftsordnung vorgesehen ist,
  • der Arbeitgeber es verlangt, oder
  • ein Viertel der Betriebsratsmitglieder die Einberufung beantragt.
  1. Wer kann die Durchführung einer Betriebsratssitzung lediglich anregen?

Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann die Abhaltung einer Betriebsratssitzung lediglich anregen, hat aber kein Recht, diese selbst einzuberufen.

  1. Was passiert, wenn der Vorsitzende und sein Stellvertreter verhindert sind und es keine Regelung in der Geschäftsordnung gibt?

In dringenden Fällen kann dann jedes Betriebsratsmitglied eine Sitzung einberufen.

  1. Wie und wann müssen Betriebsratsmitglieder zu einer Sitzung eingeladen werden?

Die Einladung muss rechtzeitig und unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Eine formlose Einladung ist möglich, sofern alle Mitglieder mit dem Zeitpunkt und Ort der Sitzung einverstanden sind.

  1. Was ist zu tun, wenn ein Betriebsratsmitglied verhindert ist, an der Sitzung teilzunehmen?
    Das Mitglied muss dies dem Vorsitzenden unverzüglich mitteilen, damit dieser rechtzeitig ein Ersatzmitglied einladen kann.
  1. Unter welchen Bedingungen kann auf eine Einladung eines Ersatzmitglieds verzichtet werden?

Auf eine Einladung eines Ersatzmitglieds kann nur verzichtet werden, wenn der Verhinderungsfall so plötzlich eintritt, dass eine rechtzeitige Einladung nicht mehr möglich ist.

  1. Wer muss neben den Betriebsratsmitgliedern noch zur Sitzung eingeladen werden, wenn ein Teilnahmerecht besteht?

Der Arbeitgeber und, unter bestimmten Voraussetzungen, eine im Betriebsrat vertretene Gewerkschaft müssen eingeladen werden, wenn sie ein Teilnahmerecht haben.

  1. Wann muss die Tagesordnung mitgeteilt werden?

Die Tagesordnung muss nicht gleichzeitig mit der Einladung versandt werden; sie kann auch nachgereicht werden.

  1. Kann ein Tagesordnungspunkt nachträglich aufgenommen werden, wenn er bei der ursprünglichen Einladung vergessen wurde?

Ja, ein Punkt kann nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn alle anwesenden Mitglieder einstimmig zustimmen.

  1. Was bedeutet „rechtzeitige“ Einladung?

Eine Einladung ist rechtzeitig, wenn die Mitglieder genügend Zeit haben, sich auf die Sitzung vorzubereiten. Es gibt keine feste zeitliche Grenze, aber die Mitglieder müssen in der Lage sein, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen.

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