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Glossar – Interessenausgleich und Sozialplan

Wenn im Unternehmen größere Umstrukturierungen, Stilllegungen oder Verlagerungen anstehen, kommt es auf das Wissen und die Handlungsfähigkeit des Betriebsrats an. Der Interessenausgleich regelt das „Ob“ und „Wie“ der geplanten Maßnahme – der Sozialplan sichert die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Beschäftigten ab.

Unser Glossar bietet eine fundierte Übersicht über zentrale Begriffe, rechtliche Grundlagen und typische Regelungsinhalte bei Betriebsänderungen. Ob es um die Mitbestimmung nach § 111 BetrVG, die Rolle der Einigungsstelle oder konkrete Sozialplanbestandteile wie Abfindung, Überbrückung zur Rente oder Härtefallregelungen geht – hier finden Betriebsräte praxisnahes Wissen für Verhandlungen auf Augenhöhe.

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Fragen zu Interessenausgleich oder Sozialplan?

Bei geplanten Betriebsänderungen und deren arbeitsrechtlichen Folgen können sich viele Detailfragen ergeben. Für weiterführende Informationen oder eine individuelle Rücksprache stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.