Abfindung durch Kündigungsschutzklage

Abfindung durch Kündigungsschutzklage

Viele Arbeitnehmer stellen sich nach einer Kündigung die Frage: Bekomme ich eine Abfindung? Und wenn ja – wie?

Die kurze Antwort: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nur selten. In der Praxis wird sie jedoch häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage durchgesetzt – meist als Bestandteil eines gerichtlichen Vergleichs.

In diesem Beitrag zeigen wir, wann durch eine Klage eine Abfindung realistisch ist, wie das Verfahren abläuft – und worauf Sie taktisch achten sollten.

1. Es gibt keinen automatischen Abfindungsanspruch

Anders als viele glauben, sieht das deutsche Arbeitsrecht keinen generellen Abfindungsanspruch bei Kündigungen vor.

Die meisten Abfindungen entstehen:

  • im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs
  • durch einen Aufhebungsvertrag
  • ausnahmsweise nach § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen

Hinweis: Wer auf eine Abfindung hofft, muss aktiv werden – in der Regel durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

2. Warum zahlen Arbeitgeber trotzdem häufig eine Abfindung?

Viele Arbeitgeber wollen ein langes und teures Kündigungsschutzverfahren vermeiden – insbesondere dann, wenn die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich zweifelhaft ist.

Typische Gründe für Abfindungsangebote:

  • Prozessrisiken auf Arbeitgeberseite
  • unsichere Beweislage (z. B. bei verhaltensbedingter Kündigung)
  • wirtschaftlicher Druck auf schnelle Besetzung der Stelle
  • Imagepflege und Konfliktvermeidung

Fazit: Die Abfindung ist oft das Ergebnis einer pragmatischen Einigung – nicht eines Anspruchs.

3. Gütetermin: Die Verhandlung über die Abfindung

Nach Einreichung der Klage setzt das Arbeitsgericht einen Gütetermin an. Ziel: ein schneller Vergleich.

Typischer Ablauf:

  • Das Gericht fragt nach dem beiderseitigen Standpunkt
  • Es gibt eine Einschätzung zur Prozesssituation
  • Das Gericht schlägt häufig selbst eine Abfindungssumme vor

Tipp: Je stärker die rechtliche Position des Arbeitnehmers, desto besser lässt sich verhandeln.

4. Regelabfindung – was ist üblich?

Die sogenannte Regelabfindung beträgt:

0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre

Beispiel: Bei 8 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 € brutto ergibt sich eine Abfindung von ca. 16.000 € brutto.

Wichtig: Es handelt sich nur um einen Richtwert – Verhandlungsgeschick, Rechtsschutzdeckung, Kündigungsgrund und Verfahrensdauer beeinflussen die Höhe stark.

5. Abfindung nach § 1a KSchG – gesetzlich geregelt, aber selten

Nur wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung anbietet und erklärt, dass die Kündigung betriebsbedingt erfolgt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung, sofern:

  • der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt
  • die Klagefrist von drei Wochen verstreicht
  • die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe gestützt ist

Auch hier gilt: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Aber: Diese Variante wird in der Praxis selten genutzt – meist geht es direkt vor Gericht.

6. Taktik: Wie erhöhe ich meine Chancen auf Abfindung?

  • Klage rechtzeitig und korrekt einreichen
  • Kündigung gründlich prüfen lassen – auch auf formale Fehler
  • Einen klaren Verhandlungsrahmen definieren (Wunschbetrag, Vergleichsbereitschaft)
  • Zeigen, dass Sie das Verfahren ernsthaft betreiben und nicht auf schnelle Einigung angewiesen sind
  • Vergleich nicht zu früh abschließen – manchmal verbessert sich die Verhandlungsposition erst im Kammertermin

Lassen Sie Ihre Abfindungschancen realistisch prüfen

Sie wurden gekündigt und hoffen auf eine Abfindung?

Dann reichen Sie nicht nur Klage ein – gehen Sie strategisch vor.

Wir prüfen Ihre Ausgangslage, vertreten Sie im Vergleich – und holen das Bestmögliche für Sie raus.

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