Abfindung durch Kündigungsschutzklage
Viele Arbeitnehmer stellen sich nach einer Kündigung die Frage: Bekomme ich eine Abfindung? Und wenn ja – wie?
Die kurze Antwort: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nur selten. In der Praxis wird sie jedoch häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage durchgesetzt – meist als Bestandteil eines gerichtlichen Vergleichs.
In diesem Beitrag zeigen wir, wann durch eine Klage eine Abfindung realistisch ist, wie das Verfahren abläuft – und worauf Sie taktisch achten sollten.
- 1. Es gibt keinen automatischen Abfindungsanspruch
- 2. Warum zahlen Arbeitgeber trotzdem häufig eine Abfindung?
- 3. Gütetermin: Die Verhandlung über die Abfindung
- 4. Regelabfindung – was ist üblich?
- 5. Abfindung nach § 1a KSchG – gesetzlich geregelt, aber selten
- 6. Taktik: Wie erhöhe ich meine Chancen auf Abfindung?
- Lassen Sie Ihre Abfindungschancen realistisch prüfen
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Es gibt keinen automatischen Abfindungsanspruch
Anders als viele glauben, sieht das deutsche Arbeitsrecht keinen generellen Abfindungsanspruch bei Kündigungen vor.
Die meisten Abfindungen entstehen:
- im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs
- durch einen Aufhebungsvertrag
- ausnahmsweise nach § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen
Hinweis: Wer auf eine Abfindung hofft, muss aktiv werden – in der Regel durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
2. Warum zahlen Arbeitgeber trotzdem häufig eine Abfindung?
Viele Arbeitgeber wollen ein langes und teures Kündigungsschutzverfahren vermeiden – insbesondere dann, wenn die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich zweifelhaft ist.
Typische Gründe für Abfindungsangebote:
- Prozessrisiken auf Arbeitgeberseite
- unsichere Beweislage (z. B. bei verhaltensbedingter Kündigung)
- wirtschaftlicher Druck auf schnelle Besetzung der Stelle
- Imagepflege und Konfliktvermeidung
Fazit: Die Abfindung ist oft das Ergebnis einer pragmatischen Einigung – nicht eines Anspruchs.
3. Gütetermin: Die Verhandlung über die Abfindung
Nach Einreichung der Klage setzt das Arbeitsgericht einen Gütetermin an. Ziel: ein schneller Vergleich.
Typischer Ablauf:
- Das Gericht fragt nach dem beiderseitigen Standpunkt
- Es gibt eine Einschätzung zur Prozesssituation
- Das Gericht schlägt häufig selbst eine Abfindungssumme vor
Tipp: Je stärker die rechtliche Position des Arbeitnehmers, desto besser lässt sich verhandeln.
4. Regelabfindung – was ist üblich?
Die sogenannte Regelabfindung beträgt:
0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre
Beispiel: Bei 8 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 € brutto ergibt sich eine Abfindung von ca. 16.000 € brutto.
Wichtig: Es handelt sich nur um einen Richtwert – Verhandlungsgeschick, Rechtsschutzdeckung, Kündigungsgrund und Verfahrensdauer beeinflussen die Höhe stark.
5. Abfindung nach § 1a KSchG – gesetzlich geregelt, aber selten
Nur wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung anbietet und erklärt, dass die Kündigung betriebsbedingt erfolgt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung, sofern:
- der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt
- die Klagefrist von drei Wochen verstreicht
- die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe gestützt ist
Auch hier gilt: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Aber: Diese Variante wird in der Praxis selten genutzt – meist geht es direkt vor Gericht.
6. Taktik: Wie erhöhe ich meine Chancen auf Abfindung?
- Klage rechtzeitig und korrekt einreichen
- Kündigung gründlich prüfen lassen – auch auf formale Fehler
- Einen klaren Verhandlungsrahmen definieren (Wunschbetrag, Vergleichsbereitschaft)
- Zeigen, dass Sie das Verfahren ernsthaft betreiben und nicht auf schnelle Einigung angewiesen sind
- Vergleich nicht zu früh abschließen – manchmal verbessert sich die Verhandlungsposition erst im Kammertermin
Lassen Sie Ihre Abfindungschancen realistisch prüfen
Sie wurden gekündigt und hoffen auf eine Abfindung?
Dann reichen Sie nicht nur Klage ein – gehen Sie strategisch vor.
Wir prüfen Ihre Ausgangslage, vertreten Sie im Vergleich – und holen das Bestmögliche für Sie raus.
Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
- 1. Es gibt keinen automatischen Abfindungsanspruch
- 2. Warum zahlen Arbeitgeber trotzdem häufig eine Abfindung?
- 3. Gütetermin: Die Verhandlung über die Abfindung
- 4. Regelabfindung – was ist üblich?
- 5. Abfindung nach § 1a KSchG – gesetzlich geregelt, aber selten
- 6. Taktik: Wie erhöhe ich meine Chancen auf Abfindung?
- Lassen Sie Ihre Abfindungschancen realistisch prüfen
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung