Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Sie möchten sich gegen Ihre Kündigung wehren – aber wissen nicht, was bei einer Kündigungsschutzklage eigentlich auf Sie zukommt?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das Verfahren vor dem Arbeitsgericht abläuft – von der Klageerhebung über den Gütetermin und Kammertermin bis hin zum Urteil oder Vergleich.
- 1. Klageerhebung beim zuständigen Arbeitsgericht
- 2. Gütetermin – erste mündliche Verhandlung
- 3. Kammertermin – die Hauptverhandlung
- 4. Mögliche Ergebnisse der Kündigungsschutzklage
- 5. Was passiert nach einem Vergleich oder Urteil?
- 6. Dauer des Verfahrens – womit muss ich rechnen?
- Lassen Sie sich im Kündigungsschutzverfahren begleiten
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Klageerhebung beim zuständigen Arbeitsgericht
Nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG).
Sie können die Klage:
- schriftlich einreichen
- persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts zu Protokoll geben
- durch einen Anwalt einreichen lassen
Tipp: Auch ohne Anwalt möglich – aber mit anwaltlicher Unterstützung steigen die Chancen erheblich.
2. Gütetermin – erste mündliche Verhandlung
Nach Eingang der Klage setzt das Gericht zeitnah einen Gütetermin an (meist innerhalb von 2–6 Wochen).
Ziel:
- Einvernehmliche Beilegung des Streits – etwa durch eine Abfindung oder Rücknahme der Kündigung
- Kein Urteil, sondern Vergleich als schnelle Lösung
Ablauf:
- Der Richter fasst den Sachstand zusammen
- Beide Seiten schildern ihre Sicht
- Das Gericht unterbreitet häufig einen Vergleichsvorschlag
Hinweis: Etwa 70–80 % aller Kündigungsschutzklagen enden bereits im Gütetermin mit einem Vergleich.
3. Kammertermin – die Hauptverhandlung
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin – die eigentliche Gerichtsverhandlung.
- Der Fall wird umfassend verhandelt
- Beweise werden erhoben (z. B. Zeugen, Urkunden, Betriebsratsanhörung)
- Beide Parteien stellen formale und inhaltliche Anträge
- Am Ende entscheidet das Gericht durch Urteil
Besetzung:
- Ein Berufsrichter
- Zwei ehrenamtliche Richter (je einer von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite)
Dauer:
Je nach Gericht und Fall kann der Kammertermin mehrere Wochen oder Monate nach dem Gütetermin stattfinden
4. Mögliche Ergebnisse der Kündigungsschutzklage
Am Ende des Verfahrens stehen in der Praxis meist:
- Vergleich: Das Arbeitsverhältnis endet gegen Zahlung einer Abfindung
- Urteil mit Erfolg: Die Kündigung ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis besteht fort
- Urteil gegen den Arbeitnehmer: Die Kündigung ist wirksam, das Verfahren ist verloren
Tipp: Auch nach dem Urteil ist noch eine Berufung zum Landesarbeitsgericht möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 64 ff. ArbGG).
5. Was passiert nach einem Vergleich oder Urteil?
- Bei Vergleich: Die Parteien setzen die vereinbarten Punkte um (z. B. Abfindung, Arbeitszeugnis)
- Bei Unwirksamkeit der Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung + Nachzahlung von Lohn (Annahmeverzugslohn)
- Bei Verlust der Klage: Das Arbeitsverhältnis endet mit der Kündigungsfrist
Hinweis: Auch nach Klageverlust ist in Einzelfällen noch eine außergerichtliche Einigung möglich – etwa zur Zeugniserteilung.
6. Dauer des Verfahrens – womit muss ich rechnen?
- Gütetermin: meist innerhalb von 4–6 Wochen
- Kammertermin: je nach Gericht 2–6 Monate später
- Gesamtdauer: zwischen 2 und 8 Monaten, in Einzelfällen länger
Tipp: Wer Rechtsschutz hat, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob die Versicherung die Kosten übernimmt – oft wird auch ein Vergleich mitgetragen.
Lassen Sie sich im Kündigungsschutzverfahren begleiten
Sie möchten gegen Ihre Kündigung klagen – sind sich aber unsicher, was auf Sie zukommt?
Dann sprechen Sie mit uns. Wir erklären Ihnen den Ablauf, klären Ihre Erfolgschancen – und vertreten Sie zuverlässig vor dem Arbeitsgericht.
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- 6. Dauer des Verfahrens – womit muss ich rechnen?
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