Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Sie möchten sich gegen Ihre Kündigung wehren – aber wissen nicht, was bei einer Kündigungsschutzklage eigentlich auf Sie zukommt?

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das Verfahren vor dem Arbeitsgericht abläuft – von der Klageerhebung über den Gütetermin und Kammertermin bis hin zum Urteil oder Vergleich.

1. Klageerhebung beim zuständigen Arbeitsgericht

Nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG).

Sie können die Klage:

  • schriftlich einreichen
  • persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts zu Protokoll geben
  • durch einen Anwalt einreichen lassen

Tipp: Auch ohne Anwalt möglich – aber mit anwaltlicher Unterstützung steigen die Chancen erheblich.

2. Gütetermin – erste mündliche Verhandlung

Nach Eingang der Klage setzt das Gericht zeitnah einen Gütetermin an (meist innerhalb von 2–6 Wochen).

Ziel:

  • Einvernehmliche Beilegung des Streits – etwa durch eine Abfindung oder Rücknahme der Kündigung
  • Kein Urteil, sondern Vergleich als schnelle Lösung

Ablauf:

  • Der Richter fasst den Sachstand zusammen
  • Beide Seiten schildern ihre Sicht
  • Das Gericht unterbreitet häufig einen Vergleichsvorschlag

Hinweis: Etwa 70–80 % aller Kündigungsschutzklagen enden bereits im Gütetermin mit einem Vergleich.

3. Kammertermin – die Hauptverhandlung

Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin – die eigentliche Gerichtsverhandlung.

  • Der Fall wird umfassend verhandelt
  • Beweise werden erhoben (z. B. Zeugen, Urkunden, Betriebsratsanhörung)
  • Beide Parteien stellen formale und inhaltliche Anträge
  • Am Ende entscheidet das Gericht durch Urteil

Besetzung:

  • Ein Berufsrichter
  • Zwei ehrenamtliche Richter (je einer von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite)

Dauer:

Je nach Gericht und Fall kann der Kammertermin mehrere Wochen oder Monate nach dem Gütetermin stattfinden

4. Mögliche Ergebnisse der Kündigungsschutzklage

Am Ende des Verfahrens stehen in der Praxis meist:

  • Vergleich: Das Arbeitsverhältnis endet gegen Zahlung einer Abfindung
  • Urteil mit Erfolg: Die Kündigung ist unwirksam, das Arbeitsverhältnis besteht fort
  • Urteil gegen den Arbeitnehmer: Die Kündigung ist wirksam, das Verfahren ist verloren

Tipp: Auch nach dem Urteil ist noch eine Berufung zum Landesarbeitsgericht möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 64 ff. ArbGG).

5. Was passiert nach einem Vergleich oder Urteil?

  • Bei Vergleich: Die Parteien setzen die vereinbarten Punkte um (z. B. Abfindung, Arbeitszeugnis)
  • Bei Unwirksamkeit der Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung + Nachzahlung von Lohn (Annahmeverzugslohn)
  • Bei Verlust der Klage: Das Arbeitsverhältnis endet mit der Kündigungsfrist

Hinweis: Auch nach Klageverlust ist in Einzelfällen noch eine außergerichtliche Einigung möglich – etwa zur Zeugniserteilung.

6. Dauer des Verfahrens – womit muss ich rechnen?

  • Gütetermin: meist innerhalb von 4–6 Wochen
  • Kammertermin: je nach Gericht 2–6 Monate später
  • Gesamtdauer: zwischen 2 und 8 Monaten, in Einzelfällen länger

Tipp: Wer Rechtsschutz hat, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob die Versicherung die Kosten übernimmt – oft wird auch ein Vergleich mitgetragen.

Lassen Sie sich im Kündigungsschutzverfahren begleiten

Sie möchten gegen Ihre Kündigung klagen – sind sich aber unsicher, was auf Sie zukommt?

Dann sprechen Sie mit uns. Wir erklären Ihnen den Ablauf, klären Ihre Erfolgschancen – und vertreten Sie zuverlässig vor dem Arbeitsgericht.

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