Abwicklungsvertrag nach Kündigung
Eine Kündigung ist ausgesprochen – und dann legt der Arbeitgeber einen Abwicklungsvertrag vor. Was nun?
Viele Arbeitnehmer verwechseln Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag. Dabei unterscheiden sie sich in einem wesentlichen Punkt: Der Abwicklungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis nicht – er gestaltet nur die Folgen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Abwicklungsvertrag ist, welche Inhalte geregelt werden können – und wo Risiken und Gestaltungsspielräume liegen.
- 1. Was ist ein Abwicklungsvertrag?
- 2. Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag
- 3. Warum Arbeitgeber einen Abwicklungsvertrag anbieten
- 4. Welche Risiken bestehen für Arbeitnehmer?
- 5. Wann anwaltliche Prüfung unverzichtbar ist
- Abwicklungsvertrag erhalten? Lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie zustimmen.
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Was ist ein Abwicklungsvertrag?
Ein Abwicklungsvertrag ist eine nach Ausspruch der Kündigung geschlossene Vereinbarung, die das bereits gekündigte Arbeitsverhältnis nicht mehr beendet, sondern die Rahmenbedingungen der Beendigung regelt.
Typische Inhalte:
- Abfindung
- Zeugnisregelung
- Freistellung
- Rückgabe von Arbeitsmitteln
- Beendigungsdatum (wie in der Kündigung vorgesehen)
- Abgeltung von Urlaub und Überstunden
- ggf. Klageverzicht
Wichtig: Die Kündigung selbst bleibt davon unberührt – sie wirkt weiterhin einseitig.
2. Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag | Abwicklungsvertrag |
beendet das Arbeitsverhältnis | regelt nur die Folgen einer bereits erklärten Kündigung |
beidseitige Vertragslösung | basiert auf einseitiger Kündigung |
häufig mit Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verbunden | in der Regel keine Sperrzeit, wenn Klageverzicht nicht vereinbart ist |
3. Warum Arbeitgeber einen Abwicklungsvertrag anbieten
- Vermeidung einer Kündigungsschutzklage
- Gestaltungssicherheit bei Abfindung, Freistellung und Zeugnis
- Diskretion und Planbarkeit
- keine rechtliche Unsicherheit durch unklare Klageaussichten
Für den Arbeitnehmer kann das attraktiv sein – aber nur, wenn der Vertrag sorgfältig gestaltet ist.
4. Welche Risiken bestehen für Arbeitnehmer?
- Verdeckter Klageverzicht kann zur Sperrzeit führen (§ 159 SGB III)
- Unklare Formulierungen zur Abfindung, Steuer oder Freistellung
- kein Widerrufsrecht – Vertrag ist bindend
- mögliche Verwirkung von Rechten (z. B. offener Bonus, Urlaub)
Tipp: Wer den Vertrag vorschnell unterzeichnet, verliert oft Spielräume – und mitunter Geld.
5. Wann anwaltliche Prüfung unverzichtbar ist
- Wenn der Arbeitgeber den Verzicht auf Klage verlangt
- Wenn eine Abfindung angeboten, aber nicht konkret beziffert wird
- Wenn keine klare Regelung zu Freistellung, Zeugnis oder Urlaub besteht
- Wenn Sie unsicher sind, ob eine Sperrzeit droht
Ein qualifizierter Anwalt erkennt gestalterische Schwächen und verhandelt auf Augenhöhe – bevor Sie unterschreiben.
Abwicklungsvertrag erhalten? Lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie zustimmen.
Ein Abwicklungsvertrag kann vieles regeln – oder vieles übersehen. Wir prüfen, verhandeln oder gestalten Ihren Vertrag rechtssicher und strukturiert – bevor aus einem Kompromiss ein Nachteil wird.
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