Aufhebungsvertrag statt Kündigung?
Nicht jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt per Kündigung. Häufig bietet der Arbeitgeber auch einen Aufhebungsvertrag an – freiwillig, schriftlich, oft mit Abfindung.
Doch: Was genau steckt dahinter? Ist das besser als eine Kündigung? Und worauf müssen Sie achten, bevor Sie unterschreiben?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterschiede es gibt, welche Chancen ein Aufhebungsvertrag bietet – und welche Risiken ihn begleiten.
- 1. Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist der Unterschied?
- 2. Welche Vorteile kann ein Aufhebungsvertrag haben?
- 3. Die Risiken – und wann es gefährlich wird
- 4. Was sollte im Aufhebungsvertrag geregelt sein?
- 5. Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
- Bevor Sie unterschreiben – lassen Sie den Aufhebungsvertrag prüfen
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist der Unterschied?
Kündigung | Aufhebungsvertrag |
Einseitige Erklärung des Arbeitgebers | Beidseitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
Kündigungsschutz und Fristen gelten | keine Fristen – das Arbeitsverhältnis endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt |
Betriebsrat ist ggf. zu beteiligen | Betriebsrat muss nicht beteiligt werden |
Kündigungsschutzklage möglich | kein gerichtlicher Schutz – Vertrag gilt wie geschlossen |
Fazit: Der Aufhebungsvertrag ersetzt die Kündigung – aber auch die Schutzmechanismen des Kündigungsrechts.
2. Welche Vorteile kann ein Aufhebungsvertrag haben?
- Planbarer Exit: Der Austrittstermin kann individuell vereinbart werden
- Abfindung: Häufig bietet der Arbeitgeber eine finanzielle Entschädigung
- Zeugnis und Freistellung: Können direkt mitgeregelt werden
- Image: Kein „Streit vor Gericht“ – z. B. bei Wechsel zu neuem Arbeitgeber
Tipp: Wer bereits eine neue Stelle in Aussicht hat, kann einen Aufhebungsvertrag nutzen, um flexibel und sauber auszuscheiden.
3. Die Risiken – und wann es gefährlich wird
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit verhängt meist eine Sperrzeit von 12 Wochen, wenn Sie aktiv am Vertragsende mitgewirkt haben
- kein Kündigungsschutzverfahren möglich
- kein Rücktrittsrecht – ein einmal unterschriebener Vertrag ist bindend
- Drucksituationen („Unterschreiben oder Kündigung“) führen schnell zu Fehlern
Wichtig: Ein Aufhebungsvertrag sollte niemals unter Zeitdruck unterschrieben werden – und nie ohne rechtliche Prüfung.
4. Was sollte im Aufhebungsvertrag geregelt sein?
- Beendigungszeitpunkt
- Höhe und Fälligkeit der Abfindung
- Zeugnisformulierung (mind. wohlwollend, qualifiziert)
- Regelung zu Resturlaub und Freistellung
- Behandlung von Dienstwagen, Laptop, Boni etc.
- Hinweis auf mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (Transparenzpflicht!)
Tipp: Lassen Sie sich den Entwurf aushändigen – und dann prüfen wir ihn mit Ihnen Punkt für Punkt.
5. Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
- Wenn der Vertrag überraschend vorgelegt wird
- Wenn Sie unsicher sind, ob die Abfindung angemessen ist
- Wenn Sie ein Zwischenergebnis verhandeln möchten (z. B. befristete Freistellung + Auszahlung)
- Wenn Sie noch keine neue Stelle haben – wegen möglicher Sperrzeit
Bevor Sie unterschreiben – lassen Sie den Aufhebungsvertrag prüfen
Ein Aufhebungsvertrag kann eine faire Lösung sein – oder ein juristisches Risiko. Lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben, das Sie später bereuen könnten.
Wir gestalten, verhandeln oder korrigieren Ihren Aufhebungsvertrag – klar, strukturiert, zu Ihren Gunsten.
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- Bevor Sie unterschreiben – lassen Sie den Aufhebungsvertrag prüfen
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