Chancen bei einer Kündigungsschutzklage

Chancen bei einer Kündigungsschutzklage

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung: Lohnt sich die Klage überhaupt? Habe ich überhaupt eine Chance?

Die Antwort: In sehr vielen Fällen ja – aber es kommt auf die Details an. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wovon die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abhängen, wie Sie Ihre Chancen realistisch einschätzen – und warum sich der Gang zum Arbeitsgericht oft lohnt.

1. Wie hoch sind die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage?

Statistisch werden über zwei Drittel aller Kündigungsschutzklagen ganz oder teilweise zugunsten der Arbeitnehmer entschieden – sei es durch Urteil, Vergleich oder Rücknahme der Kündigung.

Aber: Jeder Fall ist anders. Entscheidend sind:

  • die Art der Kündigung (ordentlich, außerordentlich)
  • die Einhaltung formaler Anforderungen
  • die Gründe für die Kündigung (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt)
  • die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
  • die soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
  • besondere Schutzvorschriften (z. B. Mutterschutz, Schwerbehinderung)
  • das Verhalten des Arbeitgebers im Vorfeld der Kündigung

2. Kündigungsgrund: Der Arbeitgeber muss beweisen

Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (§ 1 KSchG).

  • Bei verhaltensbedingten Kündigungen: Pflichtverletzung + Abmahnung erforderlich
  • Bei personenbedingten Kündigungen: dauerhafte Leistungsunfähigkeit + negative Zukunftsprognose
  • Bei betriebsbedingten Kündigungen: Wegfall des Arbeitsplatzes + ordnungsgemäße Sozialauswahl

Hinweis: Viele Kündigungen scheitern, weil der Arbeitgeber nicht alle Voraussetzungen nachweisen kann.

3. Formale Fehler = gute Chancen

Unabhängig vom Kündigungsgrund gibt es formale Stolperfallen, die eine Kündigung unwirksam machen:

  • fehlende oder verspätete Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG)
  • falsche Kündigungsfrist
  • fehlende Schriftform (§ 623 BGB)
  • nicht eindeutige Bezeichnung der Kündigung
  • Verstoß gegen Sonderkündigungsschutz

Tipp: Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass formale Fehler für eine erfolgreiche Klage ausreichen können – selbst wenn die Kündigung inhaltlich nachvollziehbar ist.

4. Wie endet eine Kündigungsschutzklage typischerweise?

In der Praxis endet der Großteil aller Verfahren nicht mit einem Urteil, sondern durch Vergleich – meist im Gütetermin.

Typische Ergebnisse:

  • Abfindung (z. B. nach der „Regelabfindung“: 0,5 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre)
  • Weiterbeschäftigung
  • wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis
  • Kündigungsfrist wird verlängert

Hinweis: Auch wenn Sie keine Rückkehr zum Arbeitgeber möchten, ist die Klage oft der einzige Weg, eine Abfindung zu erzielen – der Arbeitgeber zahlt, um den Prozess zu beenden.

5. Warum ein Anwalt Ihre Chancen deutlich verbessert

Ohne anwaltliche Unterstützung ist es schwierig, die Erfolgschancen realistisch einzuschätzen – und vor Gericht zu verteidigen.

Ein Anwalt hilft Ihnen bei:

  • Analyse des Kündigungsgrunds und aller Formfehler
  • strategischer Klageeinreichung (z. B. taktischer Aufbau, Stellung von Anträgen)
  • Vorbereitung auf Gütetermin und Kammertermin
  • Durchsetzung von Abfindung oder Wiedereinstellung
  • Vermeidung unvorteilhafter Vergleiche

Tipp: In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens.

Lassen Sie Ihre Erfolgschancen kostenlos prüfen

Sie wurden gekündigt und möchten wissen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat?

Dann sprechen Sie mit uns. Wir prüfen Ihre Kündigung, sagen Ihnen realistisch, wie Ihre Chancen stehen – und vertreten Sie konsequent im Verfahren.

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