Die außerordentliche Kündigung – was Sie wissen müssen
Die außerordentliche Kündigung – oft auch fristlose Kündigung genannt – beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Sie ist ein extremes Mittel und darf deshalb nur unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine außerordentliche Kündigung zulässig ist, welche typischen Fehler passieren – und wie Sie Ihre Rechte schützen.
- 1. Was ist eine außerordentliche Kündigung?
- 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- 3. Welche Frist gilt für eine außerordentliche Kündigung?
- 4. Was tun bei einer außerordentlichen Kündigung?
- 5. Folgen für Arbeitslosengeld und Sperrzeit
- 6. Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist
- Lassen Sie Ihre außerordentliche Kündigung prüfen
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 BGB geregelt. Sie ermöglicht beiden Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist unzumutbar macht.
Beispiele:
- schwerwiegende Pflichtverletzungen
- Straftaten zulasten des Arbeitgebers
- grobe Beleidigungen
- schwere Verstöße gegen betriebliche Ordnung
- Arbeitszeitbetrug
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Rechtsprechung verlangt eine zweistufige Prüfung:
a. Wichtiger Grund:
Es muss ein Verhalten oder ein Umstand vorliegen, der „an sich“ geeignet ist, die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.
b. Interessenabwägung:
Es muss geprüft werden, ob dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis – auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist – noch zumutbar ist.
Hinweis: Meist ist vor Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, der Pflichtverstoß ist so gravierend, dass keine Wiederholung hingenommen werden kann.
3. Welche Frist gilt für eine außerordentliche Kündigung?
Nach § 626 Abs. 2 BGB muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Wird die Frist versäumt, ist die Kündigung unwirksam.
Wichtig: Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Kündigungsberechtigte (z. B. Geschäftsführer, Personalabteilung) von den maßgeblichen Tatsachen vollständig erfährt.
4. Was tun bei einer außerordentlichen Kündigung?
Auch bei einer fristlosen Kündigung gilt: Sie haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, wird die Kündigung auch dann wirksam, wenn sie objektiv rechtswidrig war (§ 7 KSchG).
Lassen Sie die Kündigung daher stets prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn
- keine vorherige Abmahnung erfolgt ist,
- Ihnen der Kündigungsgrund nicht bekannt ist oder mitgeteilt wurde,
- der Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt wurde oder
- die Kündigung überraschend erfolgte.
5. Folgen für Arbeitslosengeld und Sperrzeit
Eine außerordentliche Kündigung kann beim Bezug von Arbeitslosengeld erhebliche Nachteile verursachen:
- Die Agentur für Arbeit prüft, ob ein „versicherungswidriges Verhalten“ vorliegt
- Bei verhaltensbedingter fristloser Kündigung droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen
- Selbst wenn die Kündigung später als unwirksam festgestellt wird, steht der Arbeitnehmer zunächst ohne Leistungen da
- Nur bei erfolgreicher Klage oder positiver Anhörung kann die Sperrzeit rückwirkend aufgehoben werden
Hinweis: Besonders kritisch ist die finanzielle Lücke in der Sperrzeit – gerade, wenn keine Rücklagen vorhanden sind.
6. Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Gerade bei außerordentlichen Kündigungen ist die rechtliche Prüfung besonders komplex. Ein Anwalt hilft Ihnen…
- den tatsächlichen Sachverhalt vollständig und rechtlich relevant darzustellen
- eine Klage rechtzeitig und korrekt einzureichen
- alle Fristen (auch Schriftsatzfristen!) zu wahren
- die Risiken für Arbeitslosengeld zu minimieren
- Beweise richtig zu sichern
- auf Folge-Kündigungen während des Prozesses vorbereitet zu sein
Lassen Sie Ihre außerordentliche Kündigung prüfen
Sie wurden fristlos gekündigt?
Dann warten Sie nicht. Wir prüfen Ihre Situation sofort und zeigen Ihnen auf, welche Schritte möglich sind.
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