Frist für Klage nach Kündigung
Sie wurden gekündigt? Dann läuft bereits eine der wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht. Innerhalb von drei Wochen müssen Sie entscheiden, ob Sie klagen wollen – sonst gilt die Kündigung als rechtmäßig. Hier erfahren Sie, wann die Frist beginnt, was bei Versäumnis gilt und wie Sie Ihre Rechte jetzt schützen.
1. Drei Wochen – mehr Zeit gibt es nicht
Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Diese Regelung gilt für alle Kündigungsformen – auch für außerordentliche oder sittenwidrige Kündigungen (§ 13 KSchG).
Wird keine Klage erhoben, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG) – unabhängig davon, ob sie objektiv fehlerhaft war.
📌 Fristversäumnis = Verlust aller Rechte: Selbst eine fehlerhafte oder ungerechte Kündigung wird wirksam, wenn die Klagefrist versäumt wird.
2. Wann beginnt die Frist zu laufen?
Die Drei-Wochen-Frist beginnt mit dem tatsächlichen Zugang der Kündigung – nicht mit dem Datum auf dem Schreiben.
Beispiel:
Geht Ihnen die Kündigung am Mittwoch, 3. Juli, zu, endet die Klagefrist am Mittwoch, 24. Juli um 24:00 Uhr.
⚠️ Fristende an Wochenenden: Fällt das Fristende auf einen Feiertag oder Sonntag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 222 ZPO).
3. Was passiert bei Fristversäumnis?
🚫 Versäumte Klage = wirksame Kündigung: Wird nicht rechtzeitig geklagt, gilt die Kündigung automatisch als rechtmäßig – selbst wenn sie objektiv falsch war.
Wird die Klage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben, tritt gemäß § 7 KSchG die sogenannte Wirksamkeitsfiktion ein: Die Kündigung gilt als rechtlich wirksam – selbst wenn sie aus formalen oder materiellen Gründen unzulässig wäre.
Eine nachträgliche Klagezulassung ist nur nach § 5 KSchG möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz zumutbarer Sorgfalt unverschuldet gehindert war, rechtzeitig Klage zu erheben.
Zulässige Gründe:
- Untersuchungshaft (wenn dem Arbeitgeber bekannt)
- Schwere psychische oder physische Erkrankung ohne Kommunikationsmöglichkeit
- Vollständige Kontaktverbote während stationärer Reha-Maßnahmen
Nicht ausreichend:
- Urlaubsabwesenheit ohne Postvorsorge
- Quarantäne ohne Kommunikationsverbot
- Allgemeine Erkrankung, wenn Dritte hätten handeln können
Hinweis: Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden und ist nach sechs Monaten ausgeschlossen.
4. Wie Sie jetzt vorgehen sollten
Wenn Sie gekündigt wurden, gilt: Keine Zeit verlieren.
✅ Diese 3 Schritte jetzt umsetzen:
- Zugangstag der Kündigung notieren
- Kündigungsschreiben aufbewahren
- Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren
Hinweis: Wir übernehmen für Sie die vollständige Klageeinreichung, Fristkontrolle und alle gerichtlichen Schritte – damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.
5. Warum jede Kündigung rechtlich geprüft werden sollte
Selbst wenn eine Kündigung formal korrekt erscheint, kann sie rechtlich unwirksam sein – etwa wegen:
🛠 Häufige Fehler in Kündigungen:
- Keine Betriebsratsanhörung
- Fehlerhafte Fristberechnung
- Keine Zustimmung bei Sonderkündigungsschutz
- Unklare oder fehlende Kündigungsgründe
Die Drei-Wochen-Frist ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist – nach Ablauf gibt es keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren.
Lassen Sie Ihre Frist jetzt prüfen
Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob Sie noch rechtzeitig klagen können?
Dann sprechen Sie mit uns. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten, sichern Ihre Rechte – und übernehmen auf Wunsch die gesamte Kündigungsschutzklage.