Ist meine Kündigung rechtens?

Ist meine Kündigung rechtens?

Sie wurden gekündigt und fragen sich, ob das überhaupt rechtens ist? Dann prüfen Sie Ihre Kündigung – viele sind fehlerhaft oder unzulässig. In diesem Beitrag erfahren Sie, woran Sie das erkennen und wie Sie jetzt richtig reagieren.

1. Nicht jede Kündigung ist wirksam

Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
  • Zugang: Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer tatsächlich zugehen. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für den Zugang.
  • Anhörung des Betriebsrats: Sofern ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ordnungsgemäß angehört werden. Eine Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam.

📌 Wichtig: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt, rechtzeitig zugeht und der Betriebsrat (sofern vorhanden) ordnungsgemäß angehört wurde. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist sie unwirksam.

Besonderer Kündigungsschutz: Wurde besonderer Kündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit, missachtet, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

2. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet Anwendung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

📋 So berechnen Sie die Betriebsgröße (nach KSchG):

  • Teilzeit bis 20 Std. = 0,5
  • Teilzeit bis 30 Std. = 0,75
  • Ab 30 Std. = 1,0

➔ Kündigungsschutz gilt, wenn regelmäßig mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.

Liegt keine Anwendbarkeit des KSchG vor, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ordentlich kündigen, sofern kein besonderer Kündigungsschutz besteht.

📅 Wichtig bei außerordentlicher Kündigung: Auch wenn das KSchG nicht gilt, muss der Arbeitgeber einen wichtigen Grund nach § 626 BGB darlegen und beweisen – sonst ist die Kündigung angreifbar.

3. Welche Kündigungsgründe gibt es?

Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, darf der Arbeitgeber nur kündigen, wenn ein entsprechender Kündigungsgrund vorliegt. Die möglichen Kündigungsgründe sind in drei Hauptkategorien zu unterteilen.

📦 Betriebsbedingte Kündigung:

  • Wegen Auftragsmangel, Umstrukturierung, Schließung
  • Arbeitsplatz entfällt dauerhaft
  • Sozialauswahl muss korrekt erfolgen

⚙️ Verhaltensbedingte Kündigung:

  • Fehlverhalten wie Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung
  • Abmahnung i. d. R. erforderlich

🧬 Personenbedingte Kündigung:

  • Gründe in der Person: Krankheit, Eignungsverlust
  • Negative Prognose für die Zukunft erforderlich

4. Sonderkündigungsschutz – wann braucht es Zustimmung?

Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz. In diesem Fall bedarf es zusätzlich der Zustimmung durch die zuständige Stelle:

🛡️ Sonderkündigungsschutz – Zustimmung nötig bei:

  • Schwerbehinderte:Zustimmung durch Integrationsamt
  • Betriebsratsmitglieder:Zustimmung durch Betriebsrat oder Gericht
  • Schwangere:Zustimmung durch Aufsichtsbehörde (§ 17 MuSchG)
  • Elternzeit:Zustimmung durch Landesbehörde

5. Kündigungsfrist und deren Berechnung

Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 622 BGB oder nach vertraglichen Vereinbarungen. Dies führt dazu, dass Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gelegentlich – egal, ob absichtlich oder versehentlich – eine falsche Kündigungsfrist angeben. So wird anstatt einer Beendigung zum 31.05. fälschlicherweise eine Beendigung zum 30.04. angegeben.

⚠️ Achtung: Häufig geben Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine falsche Frist an – oft zugunsten des Arbeitgebers. Lassen Sie das prüfen.

Eine falsch berechnete Kündigungsfrist führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Es kann also sein, dass die Kündigung zwar wirksam ist, aber die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. In diesen Fällen kann die fehlerhafte Fristberechnung jederzeit isoliert angegriffen werden – auch außerhalb der dreiwöchigen Klagefrist, da nicht der Bestand des Arbeitsverhältnisses selbst, sondern lediglich die Fristberechnung festgestellt werden soll.

6. Was Sie jetzt tun sollten

Auch wenn die Kündigung auf den ersten Blick wirksam erscheint, sollte sie immer rechtlich geprüft werden. Denn es gibt zahlreiche Schutzvorschriften, Formvorgaben oder individuelle Besonderheiten, die übersehen werden können – und damit zur Unwirksamkeit führen. Selbst wenn die Kündigung wirksam sein besteht zudem oftmals die Möglichkeit, dass jedoch die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde.

Wir bieten Ihnen daher eine kostenlose Ersteinschätzung an. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir informieren Sie, welche Unterlagen wir benötigen und geben Ihnen eine Einschätzung, ob Ihre Kündigung rechtens ist.

Lassen Sie Ihre Kündigung rechtlich prüfen

Sie möchten wissen, ob Ihre Kündigung rechtens ist?

Dann sprechen Sie mit uns. Wir prüfen Ihre Situation juristisch fundiert – und sagen Ihnen, ob und wie Sie sich wehren können.

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