Klageverzicht im Aufhebungsvertrag

Klageverzicht im Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge werden oft in vermeintlichem Einvernehmen geschlossen. Doch häufig findet sich eine Formulierung wie:
„Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.“

Was harmlos klingt, hat ernsthafte arbeits- und sozialrechtliche Folgen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Klageverzicht bedeutet, wann er wirksam ist – und wann er zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.

1. Was ist ein Klageverzicht?

Ein Klageverzicht ist die vertragliche Erklärung, auf die gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verzichten.

Typisch formuliert als:

„Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.“

Er zielt darauf ab, Rechtssicherheit für beide Seiten zu schaffen – ohne gerichtliche Auseinandersetzung.

2. Wann ist ein Klageverzicht wirksam?

Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Klageverzicht grundsätzlich zulässig, aber:

Nur bei rechtswirksamer Beendigung (z. B. durch formgültigen Aufhebungsvertrag)
Nur wenn der Arbeitnehmer freiwillig und informiert handelt
Nur bei verständlicher Formulierung und ohne Drucksituation

Unwirksam ist der Verzicht:

❌ bei einseitiger Arbeitgeberkündigung (sofern nicht durch gerichtlichen Vergleich bestätigt)
❌ bei Verstoß gegen § 307 BGB (AGB-Kontrolle – unangemessene Benachteiligung)
❌ bei Verzicht auf gesetzlich zwingende Rechte

3. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – § 159 SGB III

Ein Klageverzicht wird von der Agentur für Arbeit regelmäßig als Indiz für ein freiwilliges Ausscheiden gewertet.

Folge: Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld – selbst wenn eine Abfindung gezahlt wird.

Tipp: Wird ein Klageverzicht vereinbart, sollte der Vertrag gleichzeitig die betrieblichen Gründe für die Beendigung aufführen und den Arbeitgeber zur Bestätigung der drohenden Kündigung verpflichten.

4. Formulierungen mit Vorsicht – keine pauschalen Aussagen

Ungenaue Formulierungen führen oft zu Problemen. Beispiele:

❌ „Der Arbeitnehmer verzichtet auf sämtliche Ansprüche.“
❌ „Das Arbeitsverhältnis wird in beiderseitigem Einvernehmen beendet.“

✅ Besser:

„Der Arbeitgeber hätte betriebsbedingt gekündigt. Die Parteien schließen zur Vermeidung eines Kündigungsschutzverfahrens diesen Vertrag. Die Beendigung erfolgt unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist.“

5. Wie lässt sich ein Klageverzicht sozialversicherungsrechtlich absichern?

  • Keine Sperrzeit bei plausibler Kündigungsdrohung, Einhaltung der Kündigungsfrist und Abfindung bis 0,5 Monatsgehälter je Jahr
  • Begleitschreiben des Arbeitgebers an die Arbeitsagentur kann helfen
  • Stellungnahme des Anwalts zur Begründung ebenfalls möglich

Tipp: Lassen Sie den Vertrag nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch sozialversicherungsrechtlich prüfen.

Klageverzicht prüfen – bevor Sie unterschreiben

Ein Klageverzicht kann wirtschaftlich sinnvoll sein – oder teuer werden. Wir prüfen für Sie, ob die Formulierung trägt, ob eine Sperrzeit droht – und wie ein Vertrag rechtssicher und strategisch gestaltet werden sollte.

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