Kündigung erhalten – erste Schritte

Kündigung erhalten – erste Schritte

Sie wurden gekündigt? Jetzt kommt es darauf an, schnell und richtig zu reagieren. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die 6 entscheidenden Schritte, mit denen Sie Ihre Rechte sichern, Fristen wahren und eine spätere Klage vorbereiten können – verständlich, konkret und rechtlich fundiert.

1. Ruhe bewahren und nichts unterschreiben

Viele Arbeitgeber bitten direkt um eine Empfangsbestätigung oder legen gleich einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung vor. Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie juristisch geprüft haben, was Ihnen vorgelegt wird. Auch scheinbar harmlose Dokumente können rechtliche Nachteile bringen.

⛔ Nicht unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Empfangsbestätigung, keinen Aufhebungsvertrag und keine Abwicklungsvereinbarung, bevor Sie nicht anwaltlich beraten wurden. Auch Druck durch den Arbeitgeber rechtfertigt keine Unterschrift.

2. Zeitpunkt des Zugangs dokumentieren

Ab dem Moment, in dem Ihnen das Kündigungsschreiben zugeht, beginnt die dreiwöchige Klagefrist. Deshalb ist es wichtig, den genauen Zugang der Kündigung im Blick zu behalten.

Hinweis: Notieren Sie sich das Datum, an dem Ihnen die Kündigung persönlich übergeben oder postalisch zugestellt wurde – z. B. durch Einwurf in den Briefkasten. Dieses Datum ist für alle weiteren Schritte entscheidend.

📅 Merktipp: Notieren Sie den exakten Tag, an dem das Kündigungsschreiben übergeben oder eingeworfen wurde – nur so sichern Sie sich die Berechnung der 3-Wochen-Frist.

3. Arbeitsvertrag und Unterlagen bereitlegen

Bevor Sie rechtlich aktiv werden, sollten Sie alle relevanten Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören insbesondere:

  • Ihr Arbeitsvertrag
  • Das Kündigungsschreiben
  • Lohnabrechnungen der letzten Monate
  • Abmahnungen (sofern vorhanden)
  • Informationen zur Dauer der Beschäftigung
  • Angaben zur Betriebsgröße
  • Angaben zu einem möglichen besonderen Kündigungsschutz (z. B. SchwangerschaftSchwerbehinderung etc.)
  • Unterlagen für die Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden (z. B. Kündigungsschreiben, Versicherungsschein, Vertragsnummer)
  • Diese Unterlagen helfen uns, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einzuschätzen und Ihre individuellen Rechte zu prüfen.

📌 Wichtig: Kündigungsschutz nach dem KSchG greift nur, wenn der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Vollzeitkräfte beschäftigt (§ 23 KSchG). Teilzeitkräfte zählen anteilig. Gegen außerordentliche Kündigungen kann man immer vorgehen – unabhängig von der Betriebsgröße.

4. Bundesagentur für Arbeit informieren

Unabhängig davon, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten oder nicht, müssen Sie sich arbeitssuchend melden – sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

⚠️ Pflichtmeldung: Sie müssen sich spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag arbeitssuchend melden – oder sofort nach Erhalt der Kündigung, wenn die Zeitspanne kürzer ist. (§ 38 SGB III)

5. Nicht hinhalten lassen

Einige Arbeitgeber versuchen, betroffene Beschäftigte davon abzuhalten, gegen die Kündigung vorzugehen – zum Beispiel mit Aussagen wie:
„Wenn Sie sich jetzt ordentlich verhalten, nehmen wir die Kündigung vielleicht zurück.“

🚫 Täuschung vermeiden: Arbeitgeber dürfen eine Kündigung nicht einseitig „zurücknehmen“. Lassen Sie sich nicht durch Andeutungen oder vage Aussagen verunsichern – holen Sie anwaltlichen Rat ein.

6. Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen

Je früher Sie nach Zugang der Kündigung anwaltlichen Rat einholen, desto besser. Denn nur so kann geprüft werden, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat – etwa wegen formeller Fehler, fehlender Kündigungsgründe oder besonderem Kündigungsschutz.

Hinweis: Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und zeigen Ihnen alle Handlungsoptionen auf – schnell, strukturiert und lösungsorientiert.

Lassen Sie uns jetzt prüfen, was Ihre Kündigung bedeutet

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, wie Sie sich am besten verhalten?

Wir prüfen Ihre Situation schnell, professionell und mit klarem Fokus auf Ihre Interessen.

150 150 Gottier Rechtsanwälte