Kündigung prüfen lassen
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann lassen Sie sie rechtlich prüfen – möglichst sofort. In vielen Fällen ist die Kündigung unwirksam oder angreifbar. Wir zeigen Ihnen, warum sich eine Prüfung (fast immer) lohnt – besonders, wenn Sie auf Abfindung, Weiterbeschäftigung oder einen sauberen Abschluss Wert legen.
- 1. Warum sich eine Prüfung der Kündigung lohnt
- 2. Was bei der Prüfung einer Kündigung wichtig ist
- 3. Wie läuft die Prüfung einer Kündigung ab?
- 4. Was kostet es, eine Kündigung prüfen zu lassen?
- 5. Denken Sie an die Drei-Wochen-Frist
- Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Warum sich eine Prüfung der Kündigung lohnt
Nicht jede Kündigung ist wirksam – insbesondere dann nicht, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Ob dies der Fall ist, hängt von der Betriebsgröße (mehr als 10 Mitarbeitende) und der Beschäftigungsdauer (mehr als 6 Monate) ab.
Besteht Kündigungsschutz nach dem KSchG, muss der Arbeitgeber im Verfahren vor dem Arbeitsgericht einen wirksamen Kündigungsgrund darlegen und beweisen – etwa betriebsbedingte Gründe, verhaltensbedingtes Fehlverhalten oder personenbedingte Einschränkungen. Fehlen Abmahnungen oder ist die Sozialauswahl fehlerhaft, kann die Kündigung angreifbar sein.
📘 Kündigungsschutzgesetz: Das KSchG schützt Sie vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen – aber nur, wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als 10 Vollzeitkräften arbeiten und dort länger als 6 Monate beschäftigt sind. In Kleinbetrieben gelten andere Regeln.
📌 Wichtig: Arbeitgeber müssen im Kündigungsschutzverfahren beweisen, dass ein gesetzlich zulässiger Kündigungsgrund vorliegt – andernfalls ist die Kündigung angreifbar.
2. Was bei der Prüfung einer Kündigung wichtig ist
Wenn Sie uns Ihre Kündigung zur Prüfung vorlegen, analysieren wir unter anderem folgende Punkte:
- Wurde die Kündigung schriftlich erklärt und eigenhändig unterschrieben?
- Ist die Kündigungsfrist korrekt berechnet worden?
- Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar (mehr als 10 Beschäftigte, mehr als 6 Monate im Betrieb)?
- Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? (sofern dieser besteht)
- Besteht ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung)?
- Liegt ein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund vor?
- Gab es Abmahnungen – und wenn ja: waren sie wirksam?
- Besteht der Verdacht auf Diskriminierung oder einen Verstoß gegen das AGG?
📁 Tipp: Je mehr relevante Unterlagen Sie mitbringen (z. B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen), desto besser kann Ihre Kündigung eingeordnet werden.
3. Wie läuft die Prüfung einer Kündigung ab?
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Das heißt: Wenn Sie gekündigt wurden, können Sie uns jederzeit per Telefon oder E-Mail kontaktieren.
💬 Kostenlose Ersteinschätzung: Schicken Sie uns Ihre Kündigung – wir prüfen sie unverbindlich und kostenlos. Danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
Wir teilen Ihnen dann mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Anschließend vereinbaren wir einen Termin – vor Ort, per Videocall oder über Microsoft Teams. In diesem Gespräch besprechen wir Ihre individuelle Situation und geben eine fundierte Ersteinschätzung zur rechtlichen Wirksamkeit der Kündigung.
Wenn Sie uns danach beauftragen, übernehmen wir die komplette rechtliche Vertretung, auch im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.
4. Was kostet es, eine Kündigung prüfen zu lassen?
Die Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an, wenn Sie sich mit Ihrer Kündigung zunächst an uns wenden.
Wenn Sie uns im Anschluss beauftragen, klären wir im Termin individuell, welche Kostenregelung für Sie passend ist:
- entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei sich der Streitwert regelmäßig am Bruttomonatsgehalt orientiert
- oder auf Grundlage einer Honorarvereinbarung, bei der nach Stunden abgerechnet wird
Welche Abrechnungsmethode sinnvoll ist, erläutern wir transparent im persönlichen Gespräch – abhängig vom Aufwand, Umfang und Ziel des Verfahrens.
Hinweis: Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese in der Regel die Kosten für das Verfahren – insbesondere bei Abrechnung nach dem RVG. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Auch Selbstbeteiligungen oder besondere Klauseln können eine Rolle spielen. Das besprechen wir mit Ihnen individuell im Termin.
5. Denken Sie an die Drei-Wochen-Frist
Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung als wirksam – auch dann, wenn sie eigentlich fehlerhaft war.
Hinweis: Vertrauen Sie nicht auf mündliche Zusagen wie „Wir nehmen das nochmal zurück“. Handeln Sie lieber direkt und lassen Sie Ihre Kündigung rechtlich prüfen.
Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen
Sie möchten wissen, ob Ihre Kündigung rechtlich wirksam ist – oder sich dagegen wehren?
Dann nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir sagen Ihnen offen, realistisch und juristisch fundiert, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
- 1. Warum sich eine Prüfung der Kündigung lohnt
- 2. Was bei der Prüfung einer Kündigung wichtig ist
- 3. Wie läuft die Prüfung einer Kündigung ab?
- 4. Was kostet es, eine Kündigung prüfen zu lassen?
- 5. Denken Sie an die Drei-Wochen-Frist
- Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung