Kündigung und Rückgabe von Dienstwagen und anderen Gegenständen des Arbeitgebers
Nach einer Kündigung stellt sich oft die Frage: Muss der Dienstwagen sofort zurückgegeben werden? Was gilt für Laptop, Handy, Schlüssel oder andere Arbeitsmittel? Und was passiert, wenn der Dienstwagen privat genutzt wurde?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regeln gelten, wann der Arbeitgeber eine Rückgabe verlangen darf – und welche Ansprüche Ihnen bei einem Nutzungsausfall zustehen.
- 1. Grundsatz: Rückgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- 2. Rückgabe bei laufendem Arbeitsverhältnis – z. B. während Freistellung
- 3. Nutzungsausfallentschädigung – was steht mir zu?
- 4. Schäden, Betankung und Dokumentation – worauf achten?
- 5. Rückgabe und fristlose Kündigung
- Lassen Sie Ihre Kündigung und Rückgabepflichten prüfen
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Grundsatz: Rückgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle überlassenen Gegenstände des Arbeitgebers unverzüglich zurückzugeben. Dazu zählen u. a.:
- Dienstwagen
- Notebook, Handy, Tablets
- Schlüssel, Zugänge, Arbeitskleidung
- Unterlagen, Datenträger
Hinweis: Die Rückgabepflicht ergibt sich aus den allgemeinen arbeitsrechtlichen Nebenpflichten und ist regelmäßig im Arbeitsvertrag geregelt. Fehlt eine Regelung, gilt das Gesetz (§§ 241, 611a BGB).
2. Rückgabe bei laufendem Arbeitsverhältnis – z. B. während Freistellung
Wird ein Arbeitnehmer freigestellt, bleibt das Arbeitsverhältnis zunächst bestehen – trotzdem kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine sofortige Rückgabe des Dienstwagens verlangen.
Rechtsprechung: Laut BAG (21.03.2012 – 5 AZR 651/10) kann eine AGB-Klausel, die eine Rückgabe auch privat genutzter Dienstwagen bei Freistellung vorsieht, wirksam sein – sofern sie nicht unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB).
Hinweis: Bei Rückgabe eines privat genutzten Dienstwagens kann der Arbeitnehmer eine angemessene Auslauffrist verlangen, insbesondere bei Pauschalversteuerung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
3. Nutzungsausfallentschädigung – was steht mir zu?
Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung eines Dienstwagens zu Unrecht einschränkt oder beendet, ohne dass eine Freistellung wirksam erfolgt ist, kann der Arbeitnehmer eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen (§§ 280, 283 BGB).
Berechnungsgrundlage:
Nach BAG-Rechtsprechung ist 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs pro Monat (nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ein anerkannter Ansatz (BAG, 21.03.2012 – 5 AZR 651/10).
4. Schäden, Betankung und Dokumentation – worauf achten?
Bei Rückgabe des Fahrzeugs oder anderer Gegenstände gilt:
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Sachen im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben
- Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, können ersatzpflichtig sein (§§ 280, 241 Abs. 2 BGB)
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Tankkosten zu erstatten, wenn keine Tankkarte vorhanden ist und Quittungen vorliegen (LAG Köln, 07.08.2020 – 4 Sa 122/20)
Hinweis: Übergabeprotokolle mit Zustandsbeschreibung vermeiden spätere Streitigkeiten – insbesondere bei wertintensiven Geräten oder Fahrzeugen.
5. Rückgabe und fristlose Kündigung
Wird fristlos gekündigt, besteht sofortige Rückgabepflicht. Weigert sich der Arbeitnehmer, kann dies als Pflichtverletzung gewertet werden.
Aber: Die Rückgabe muss verlangt worden sein und darf nicht willkürlich oder schikanös erfolgen – sonst besteht kein Kündigungsgrund. Das BAG (21.03.2012 – 5 AZR 651/10) entschied, dass eine Kündigung unwirksam sein kann, wenn der Rückgabeanspruch unklar ist und keine Abmahnung vorausging.
Lassen Sie Ihre Kündigung und Rückgabepflichten prüfen
Sie haben eine Kündigung erhalten und werden nun aufgefordert, den Dienstwagen, Laptop oder andere Gegenstände des Arbeitgebers sofort zurückzugeben?
Dann sollten Sie prüfen lassen, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist, ob die Rückgabeanordnung zulässig war – und ob Sie Ansprüche auf Nutzungsausgleich, Schadenersatz oder Urlaubsabgeltung haben.
Wir vertreten Sie bei:
- Rückgabekonflikten nach Kündigung
- Nutzungsausfallentschädigung bei entzogenem Dienstwagen
- Streit um betriebliche Arbeitsmittel, deren Zustand oder private Nutzung
- Unklarheiten bei Freistellung und sofortiger Rückgabe
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