Kündigung und Sperrzeit
Nach einer Kündigung droht oft nicht nur Unsicherheit – sondern auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Dieser Beitrag zeigt, wann die Agentur eine Sperrzeit verhängt, was sie für Sie bedeutet und wie Sie sie vermeiden können.
- 1. Was ist eine Sperrzeit überhaupt?
- 2. Typische Fälle, in denen eine Sperrzeit droht
- 3. Auswirkungen einer Sperrzeit
- 4. Wann entfällt die Sperrzeit trotz Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag?
- 5. Was tun, wenn die Sperrzeit schon verhängt wurde?
- Lassen Sie Ihre Sperrzeit prüfen
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Was ist eine Sperrzeit überhaupt?
Die Sperrzeit ist eine sozialrechtliche Sanktion, die die Agentur für Arbeit verhängt, wenn ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund selbst zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen hat (§ 159 SGB III).
Während der Sperrzeit:
📌 Sperrzeit bedeutet:
- Kein Arbeitslosengeld I
- Keine Rentenversicherungsbeiträge
- Kürzere Bezugsdauer
➔ Die Zeit wird nicht nachgeholt – sie ist verloren.
Die Dauer beträgt je nach Verstoß bis zu 12 Wochen.
2. Typische Fälle, in denen eine Sperrzeit droht
⚠️ In diesen Fällen droht eine Sperrzeit:
- Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
- Aufhebungsvertrag ohne nachgewiesenen Vorteil
- Verhaltensbedingte Kündigung (z. B. Arbeitsverweigerung, Beleidigung)
- Verspätete Arbeitsuchendmeldung
- Abbruch einer Maßnahme
- Verletzung von Mitwirkungspflichten
🚫 Besonders streng: Bei außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigungen wird in der Regel automatisch eine 12-wöchige Sperrzeit verhängt.
3. Auswirkungen einer Sperrzeit
Eine Sperrzeit bedeutet nicht nur den vollständigen Ausfall der ALG-I-Leistung für die Dauer der Sperre.
📉 Folgen der Sperrzeit:
- Kein Geld während der Sperrzeit
- Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entfällt
- Anspruchsdauer verkürzt sich dauerhaft
- Mehrere Sperrzeiten können den Anspruch ganz gefährden
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält 12 Monate ALG I, nach einer Sperrzeit von 12 Wochen bleiben davon nur noch 9 Monate übrig – die Sperrzeit wird nicht „nachgeholt“, sondern verloren.
4. Wann entfällt die Sperrzeit trotz Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag?
Nicht jede Eigenkündigung oder jeder Aufhebungsvertrag führt zur Sperrzeit. Entscheidend ist, ob ein wichtiger Grund vorliegt.
🛠 Diese Gründe verhindern die Sperrzeit:
- Ärztlich bestätigte Gesundheitsgefährdung
- Fehlende Kinderbetreuung trotz Bemühung
- Beruflich bedingter Umzug des Ehepartners
- Unzumutbare Arbeitsbedingungen (z. B. Lohnrückstand)
📄 Hinweis: Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer. Eine anwaltlich formulierte Begründung erhöht die Erfolgschancen deutlich.
5. Was tun, wenn die Sperrzeit schon verhängt wurde?
Wenn Sie bereits einen Sperrzeitbescheid erhalten haben, sollten Sie:
- den Bescheid rechtlich prüfen lassen
- ggf. Widerspruch einlegen
- in bestimmten Fällen einen Antrag auf Überprüfung oder Rücknahme stellen (§ 44 SGB X)
- bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage die Sperrzeitaufhebung beantragen
Wichtig: Ein nachträglicher Erfolg im Kündigungsschutzprozess kann die Sperrzeit rückwirkend aufheben – dennoch entsteht oft ein temporärer finanzieller Engpass.
Lassen Sie Ihre Sperrzeit prüfen
Sie haben eine Sperrzeit erhalten – oder befürchten eine?
Dann sprechen Sie mit uns. Wir prüfen Ihre Situation, unterstützen bei Widersprüchen – und helfen Ihnen, Sperrzeiten zu vermeiden oder aufzuheben.
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