Kündigungsschutzklage ohne Anwalt – geht das überhaupt?
Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen wollen, fragen Sie sich vielleicht: Muss ich dafür einen Anwalt beauftragen? Oder kann ich das auch selbst erledigen?
Die gute Nachricht: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Die schlechte: Wer ohne rechtlichen Beistand klagt, riskiert viel – denn schon kleine Fehler können am Ende die Klage kosten.
- 1. Kein Anwaltszwang in erster Instanz – was das heißt
- 2. Wann ist die Klage ohne Anwalt möglich?
- 3. Die Risiken – worauf Sie achten müssen
- 4. Wann sollten Sie lieber zum Anwalt gehen?
- 5. Was kostet ein Anwalt – und was dürfen Sie erwarten?
- Ihre Kündigung verdient mehr als einen Versuch ohne Strategie
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Kein Anwaltszwang in erster Instanz – was das heißt
Nach § 11 ArbGG gilt: Vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz dürfen Arbeitnehmer ohne Anwalt auftreten.
Sie können Ihre Kündigungsschutzklage selbst:
- schriftlich einreichen,
- oder sich bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts helfen lassen – kostenfrei und formlos.
Achtung: Die Rechtsantragstelle hilft bei der Formulierung – sie berät aber nicht rechtlich.
2. Wann ist die Klage ohne Anwalt möglich?
In einfachen Fällen mit eindeutigen formellen Fehlern kann eine Klage ohne Anwalt Aussicht auf Erfolg haben – z. B. bei:
- fehlender Schriftform
- offenkundig falscher Kündigungsfrist
- unterlassener Betriebsratsanhörung
Aber: Diese Konstellationen sind selten eindeutig – und wer falsch argumentiert, kann selbst bei guter Ausgangslage scheitern.
3. Die Risiken – worauf Sie achten müssen
Ohne anwaltliche Unterstützung können Ihnen entscheidende Fehler unterlaufen:
- Fristversäumnis: Die Drei-Wochen-Frist beginnt mit Zugang der Kündigung
- unzureichender Klageantrag: Kann zur Unzulässigkeit führen
- mangelhafte Argumentation: Das Gericht prüft nur das, was vorgetragen wird
- Vergleichsverhandlungen: Wer nicht weiß, was ein fairer Vergleich ist, macht schnell Verluste
- Berufung praktisch unmöglich: Wenn schon in erster Instanz ungenau gearbeitet wurde, fehlt in der Berufung die Basis
4. Wann sollten Sie lieber zum Anwalt gehen?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist dringend zu empfehlen, wenn:
- die Kündigung fristlos oder verhaltensbedingt ist
- Sonderkündigungsschutz besteht (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat)
- eine Abfindung angestrebt wird
- es um komplexe betriebsbedingte Kündigungen oder Sozialauswahl geht
- bereits eine Abmahnung im Vorfeld erfolgt ist
Tipp: Je mehr auf dem Spiel steht, desto weniger sollten Sie allein agieren.
5. Was kostet ein Anwalt – und was dürfen Sie erwarten?
Die Anwaltskosten im Kündigungsschutzverfahren richten sich nach dem gesetzlichen Streitwert – dieser beträgt meist das Dreifache Ihres Bruttomonatsgehalts.
Was Sie bei uns erwartet:
- Im Fall einer Kündigung mit anschließender Beauftragung ist die Erstberatung für Sie kostenfrei
- Wenn Sie eine fundierte Einschätzung ohne Mandatierung wünschen, berechnen wir:
- 226,10 € brutto für eine Erstberatung (30–45 Minuten)
- 297,50 € brutto, wenn Sie zusätzlich eine schriftliche gutachterliche Einschätzung wünschen
Was wir für Sie tun:
- Rechtliche Bewertung Ihrer Kündigung
- Einreichung der Klage – taktisch und formal richtig
- Prozessführung, Vergleichsverhandlung, Abfindung
- Strategie für Weiterbeschäftigung oder ein sauberes Exit-Management
Ihre Kündigung verdient mehr als einen Versuch ohne Strategie
Sie haben eine Kündigung erhalten – und denken über eine Klage nach?
Dann sichern Sie sich fachkundige Unterstützung. Wir prüfen Ihre Chancen, Ihre Unterlagen – und vertreten Sie, wenn gewünscht, direkt vor Gericht. Ohne Fristverlust, ohne Formfehler, mit klarer Strategie.
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