Kündigungsschutzklage und Rechtsschutzversicherung

Kündigungsschutzklage und Rechtsschutzversicherung

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung: Wer zahlt eigentlich den Anwalt? Muss ich das alles selbst tragen?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann diese einen Großteil der Kosten übernehmen – vorausgesetzt, Sie halten bestimmte Regeln ein.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Kündigungsschutzklage finanzieren, was gedeckt ist – und wie Sie unnötige Kosten oder Verzögerungen vermeiden.

1. Grundvoraussetzung: Arbeitsrecht ist mitversichert

Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt arbeitsrechtliche Streitigkeiten automatisch ab. Sie benötigen eine Police mit:

  • Berufsrechtsschutz bzw. Arbeitsrechtsschutz
  • Gültigkeit zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs
  • ggf. keine Wartezeit, oder die Wartezeit ist bereits abgelaufen

Tipp: Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen oder lassen Sie sich Ihre Deckung telefonisch bestätigen.

2. Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung bei einer Kündigungsschutzklage?

  • Kosten für den eigenen Anwalt (inkl. außergerichtlicher Beratung)
  • Gerichtskosten (z. B. Schriftsatzkosten, Vergleichsprotokolle)
  • Kosten bei Vergleich oder Urteilsverfahren
  • ggf. Kosten für Zeugen oder Sachverständige

Nicht übernommen werden:

  • Rückforderungen aus arbeitsvertraglichen Sonderleistungen (z. B. Boni, Tantiemen – je nach Tarif)
  • teilweise keine Kosten bei vorsätzlichem Verhalten (z. B. bei Kündigung wegen Diebstahls – je nach Ausgang und Police)

3. Deckungsanfrage – was ist zu tun?

Vor dem Start des Verfahrens sollte eine Deckungszusage eingeholt werden. Diese kann:

  • von Ihnen selbst erfolgen, oder
  • durch Ihren Anwalt bei Mandatsübernahme gestellt werden

Benötigt werden:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Name der Versicherung
  • Kündigungsschreiben
  • Kurzschilderung des Falls
  • ggf. Fristablaufdatum der Klage (zur Dringlichkeit)

Hinweis: Manche Versicherungen verlangen die Schilderung des Sachverhalts vor der Deckung – eine unbedachte Formulierung kann zur Ablehnung führen. Lassen Sie den Kontakt daher möglichst über Ihren Anwalt laufen.

4. Gibt es eine Wartezeit?

Ja – viele Rechtsschutzversicherungen haben eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn. Kündigungen, die innerhalb dieser Zeit ausgesprochen werden, sind in der Regel nicht versichert.

Ausnahmen:

  • Sie hatten vorher schon einen gleichartigen Vertrag bei einem anderen Versicherer
  • Der Arbeitgeber hat bereits vor Versicherungsbeginn auf eine Kündigung hingewiesen

Tipp: Je früher Sie versichert sind, desto besser – eine Rechtsschutzversicherung sollte vorsorglich bestehen, nicht erst „wenn’s brennt“.

5. Unterschiedliche Tarife – was ist zu beachten?

Nicht jede Police ist gleich leistungsstark. Achten Sie bei Abschluss auf:

  • Wartezeit: keine oder maximal 3 Monate
  • freie Anwaltswahl
  • Deckungssumme ohne Begrenzung
  • Übernahme von Mediation und Vergleichskosten
  • keine Beschränkung auf bestimmte Kündigungsarten (z. B. betriebsbedingt)

6. Muss ich den Anwalt selbst zahlen, wenn ich gewinne?

Nein – im Arbeitsrecht trägt jede Partei ihre Kosten selbst, auch wenn sie gewinnt (anders als im Zivilrecht). Deshalb ist eine Rechtsschutzversicherung besonders sinnvoll.

Ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie in der ersten Instanz:

  • Ihre eigenen Anwaltskosten
  • Keine Gerichtskosten
  • Keine Kosten der Gegenseite

Tipp: Auch eine verlorene Klage ist keine finanzielle Katastrophe, wenn Sie rechtsschutzversichert sind.

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