Kündigungsschutzklage – Was ist das?
Sie haben eine Kündigung erhalten – und wissen nicht, ob Sie sich wehren sollen oder können? Dann ist die Kündigungsschutzklage der richtige Weg, Ihre Rechte zu sichern.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Kündigungsschutzklage ist, wann sie sich lohnt, welche Fristen gelten – und was Sie konkret tun müssen, um gegen Ihre Kündigung erfolgreich vorzugehen.
- 1. Was ist eine Kündigungsschutzklage überhaupt?
- 2. Bis wann muss ich Klage erheben?
- 3. Gibt es Ausnahmen bei versäumter Frist?
- 4. Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?
- 5. Was kann ich mit einer Kündigungsschutzklage erreichen?
- 6. Brauche ich für die Klage einen Anwalt?
- Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen – bevor es zu spät ist
- Weitere Glossar-Beiträge zum Thema Kündigung
1. Was ist eine Kündigungsschutzklage überhaupt?
Mit einer Kündigungsschutzklage wehren Sie sich gerichtlich gegen die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Ziel ist es festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist – weil sie z. B.:
- sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 KSchG)
- formale Fehler enthält
- ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen wurde
- gegen Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung) verstößt
Wichtig: Die Klage richtet sich immer gegen die Kündigung selbst – nicht gegen den Arbeitgeber als Person.
2. Bis wann muss ich Klage erheben?
Nach § 4 Satz 1 KSchG gilt:
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Beispiel: Erhalten Sie die Kündigung am 4. März, muss die Klage spätestens am 25. März eingereicht sein.
Hinweis: Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie inhaltlich falsch war (§ 7 KSchG).
3. Gibt es Ausnahmen bei versäumter Frist?
Ja – aber nur in engen Grenzen. Nach § 5 KSchG kann eine verspätete Klage ausnahmsweise nachträglich zugelassen werden, wenn der Arbeitnehmer die Verspätung nicht verschuldet hat.
Beispiele:
- stationäre Krankenhausbehandlung
- schwere psychische Erkrankung
- keine Kenntnis vom Zugang der Kündigung
Wichtig: Der Antrag muss spätestens zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden – sonst ist auch dieser Weg versperrt.
4. Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?
Der Ablauf ist klar strukturiert:
- Sie reichen die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein
- Es folgt ein Gütetermin – hier versucht das Gericht, eine Einigung zu erzielen
- Gelingt dies nicht, folgt ein Kammertermin mit Urteilsverhandlung
- Das Gericht entscheidet: Kündigung wirksam oder unwirksam
Hinweis: Viele Verfahren enden im Gütetermin mit einem Vergleich – z. B. durch Zahlung einer Abfindung.
5. Was kann ich mit einer Kündigungsschutzklage erreichen?
Die Kündigungsschutzklage hat ein klares Ziel: Weiterbeschäftigung im alten Arbeitsverhältnis. Doch in der Praxis gibt es drei mögliche Ausgänge:
- Kündigung wird für unwirksam erklärt → Sie behalten Ihren Arbeitsplatz
- Vergleich mit Abfindung → Sie gehen, erhalten aber Geld für den Verlust des Jobs
- Gericht hält Kündigung für rechtens → Das Arbeitsverhältnis endet
Tipp: Je besser Ihre Ausgangslage – z. B. langer Betrieb, gute Sozialdaten, fehlerhafte Kündigung –, desto besser die Chancen auf einen lukrativen Vergleich.
6. Brauche ich für die Klage einen Anwalt?
Sie können die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht selbst einreichen – ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Aber: Gerade im Kündigungsschutzrecht sind viele Details entscheidend: Fristen, Beweislast, Formvorgaben. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich.
Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen – bevor es zu spät ist
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Dann verlieren Sie keine Zeit. Nach drei Wochen ist es zu spät – selbst wenn die Kündigung falsch war.
Wir prüfen Ihre Kündigung und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht – für Ihre Weiterbeschäftigung oder eine faire Abfindung.
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