Unterschied Kündigung und Aufhebungsvertrag

Unterschied Kündigung und Aufhebungsvertrag

Nicht jedes Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung. Immer häufiger bieten Arbeitgeber stattdessen einen Aufhebungsvertrag an. Für Arbeitnehmer stellt sich dann die Frage: Was ist der Unterschied – und was ist rechtlich und wirtschaftlich klüger?

In diesem Beitrag erläutern wir die juristischen Grundlagen, praktischen Unterschiede und strategischen Folgen – und warum Sie beides niemals ohne rechtliche Prüfung entscheiden sollten.

1. Juristischer Grundsatz – wer beendet, und wie?

Kündigung

Aufhebungsvertrag

Einseitige Erklärung – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

Beiderseitige Vereinbarung

Kündigungsfristen müssen eingehalten werden

Vertragsfreiheit – keine Fristen erforderlich

Kündigungsschutzgesetz gilt (sofern anwendbar)

Kein Kündigungsschutz – keine Klage möglich

Betriebsrat ist ggf. anzuhören (§ 102 BetrVG)

Keine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich

 

Fazit: Der Aufhebungsvertrag umgeht den Kündigungsschutz – das kann gewünscht sein, birgt aber Risiken.

2. Die wesentlichen Rechtsfolgen im Vergleich

Thema

Kündigung

Aufhebungsvertrag

Kündigungsschutzklage möglich

✅ ja

❌ nein

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

in der Regel nein, wenn arbeitgeberseitig ohne Fehlverhalten

in der Regel ja (bis zu 12 Wochen)

Rechtlicher Anfechtungsspielraum

vorhanden (z. B. wegen Formmängeln, fehlerhafter Betriebsratsanhörung)

praktisch ausgeschlossen

Verhandlungsspielraum

begrenzt

hoch (z. B. bei Abfindung, Freistellung, Zeugnis)

3. Wann ist eine Kündigung der bessere Weg?

  • Wenn Sie keine neue Anschlussbeschäftigung haben
  • Wenn Sie das Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit benötigen
  • Wenn Sie prüfen möchten, ob die Kündigung unwirksam ist
  • Wenn der Arbeitgeber keine faire Lösung anbietet

Ein rechtlich angegriffenes Kündigungsschreiben kann verhandlungsstärker sein als ein schlechter Aufhebungsvertrag.

4. Wann kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein?

  • Wenn Sie bereits eine neue Position in Aussicht haben
  • Wenn Ihnen eine Abfindung angeboten wird
  • Wenn Sie ein nachvollziehbares und diskretes Exit-Szenario suchen
  • Wenn der Arbeitgeber bereit ist, Regelungen zu Zeugnis, Fristverkürzung, Freistellung aufzunehmen

Achtung: Viele Aufhebungsverträge sind einseitig zu Gunsten des Arbeitgebers formuliert – mit versteckten Risiken (z. B. Ausschlussfristen, fehlender Abgeltung, unpräziser Zeugnisanspruch).

5. Was muss im Aufhebungsvertrag geregelt sein?

Ein guter Aufhebungsvertrag umfasst:

  • Beendigungszeitpunkt
  • Höhe und Fälligkeit der Abfindung
  • Zeugnisregelung (qualifiziert, wohlwollend, Formulierungsvorschlag)
  • Umgang mit Resturlaub, Überstunden und Freistellung
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln (Dienstwagen, Laptop etc.)
  • Hinweis auf mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)

6. Wann ist anwaltliche Prüfung unerlässlich?

  • Wenn Sie das Dokument unter Zeitdruck vorgelegt bekommen
  • Wenn die angebotene Abfindung nicht einschätzbar ist
  • Wenn Sie arbeitslos werden – wegen drohender Sperrzeit
  • Wenn wichtige Punkte nicht geregelt sind (z. B. Zeugnis, Fristen, Urlaub)

Tipp: Schon eine präzise Rückfrage durch den Anwalt verändert die Verhandlungsdynamik. Juristische Klarheit ist hier immer strategischer Vorteil.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Lassen Sie sich nicht drängen.

Sie müssen nicht heute unterschreiben. Aber was Sie heute unterschreiben, entscheidet über Wochen, Monate, Jahre.

Wir prüfen und verhandeln Ihren Aufhebungsvertrag – oder greifen eine Kündigung strategisch an. Entscheidend ist nicht die Form der Beendigung. Sondern, dass sie durchdacht ist.

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