Was tun bei Kündigung?
Eine Kündigung trifft viele Beschäftigte wie ein Schlag – plötzlich, unerwartet und oft existenzbedrohend. Genau jetzt ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte zu gehen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen konkret, was Sie tun müssen, um Fristen einzuhalten, Ihre Rechte zu sichern und juristisch optimal aufgestellt zu sein.
1. Ruhe bewahren – aber zügig handeln
Auch wenn die Nachricht schwer wiegt: Überstürzen Sie nichts. Gleichzeitig sollten Sie keine Zeit verlieren, denn arbeitsrechtliche Fristen beginnen sofort mit Zugang des Kündigungsschreibens zu laufen.
⏱ Frist-Tipp: Ab dem Tag des Zugangs der Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Diese Frist ist gesetzlich zwingend – nutzen Sie sie.
Innerhalb von drei Wochen muss entschieden sein, ob Sie rechtlich gegen die Kündigung vorgehen möchten.
2. Formale Fehler überprüfen
Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. In unserer täglichen Beratungspraxis als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht stellen wir fest: Viele Schreiben enthalten formale Mängel, die sie angreifbar machen.
📋 Typische formale Fehler bei Kündigungen:
- Die Kündigung wurde nicht schriftlich ausgesprochen (z. B. per E-Mail oder WhatsApp)
- Die eigenhändige Unterschrift fehlt
- Der Betriebsrat wurde nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt (sofern vorhanden)
- Ein gesetzlicher Sonderkündigungsschutz wurde nicht berücksichtigt (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung)
Hinweis: Besteht ein Betriebsrat, kann es sinnvoll sein, direkt zu klären, ob und wie eine Anhörung im Rahmen der Kündigung erfolgt ist. Formulierungen wie „Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört“ ohne beigefügte Stellungnahme können ein Hinweis auf Fehler sein – und ein möglicher Angriffspunkt gegen die Kündigung.
3. Die Drei-Wochen-Frist im Blick behalten
Ab Zugang der Kündigung läuft eine gesetzlich festgelegte Frist von drei Wochen zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie rechtlich angreifbar wäre.
📅 Merktipp: Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung persönlich übergeben oder postalisch zugestellt wurde. Notieren Sie sich dieses Datum sofort.
4. Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit
Unabhängig davon, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten oder nicht: Sie sind verpflichtet, sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
⚠️ Wichtig: Wer sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldet, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Meldung muss spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag erfolgen – oder sofort nach Erhalt der Kündigung, wenn der Zeitraum kürzer ist. (§ 38 SGB III)
5. Professionelle Unterstützung sichern
Viele Betroffene unterschätzen, wie komplex das Arbeitsrecht rund um eine Kündigung sein kann. Ob eine Klage sinnvoll ist, wie die Erfolgsaussichten stehen oder welche Alternativen bestehen – all das sollte individuell bewertet werden.
Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht begleiten wir Sie fundiert, strukturiert und mit klarem Fokus auf Ihre Interessen – insbesondere im Raum Frankfurt und Umgebung. Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer und sind spezialisiert auf Kündigungsschutzverfahren.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfung der formellen und rechtlichen Ausgangslage
- Strategische Beratung zur weiteren Vorgehensweise
- Prozessführung vor dem Arbeitsgericht
- Verhandlung mit dem Arbeitgeber
Lassen Sie sich jetzt beraten
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