Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts

  1. Betriebsratsarbeit ist Ehrenamtsarbeit. Dem Betriebsrat dürfen keine Nachteile und keine (persönlichen) Vorteile aus der Betriebsratsarbeit entstehen. Dieser Grundsatz ist in § 37 Abs. 1 BetrVG normiert.
  2. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist das zentrale Prinzip im deutschen Betriebsverfassungsrecht. Er ist im § 2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert und fordert, dass Arbeitgeber und Betriebsrat zum Wohle der Arbeitnehmer und des Unternehmens zusammenarbeiten. Dies erfordert einen offenen, respektvollen und kooperativen Umgang miteinander.

„Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“

Für die Arbeit des Betriebsrats bedeutet dies:

Erstens, der Betriebsrat hat ein Recht auf rechtzeitige und umfassende Information durch den Arbeitgeber und muss seinerseits den Arbeitgeber über relevante Themen und Anliegen der Belegschaft informieren. Eine offene und transparente Kommunikation ist unerlässlich, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Hierzu sollen die Parteien mindestens einmal im Monat zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen, § 74 Abs. 1 BetrVG.

Zweitens, in vielen Bereichen des betrieblichen Alltags, wie der Gestaltung von Arbeitszeiten, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes oder der Einführung neuer Technologien, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erforderlich. Beide Seiten sollten bestrebt sein, Lösungen zu finden, die sowohl den Interessen der Belegschaft als auch den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens gerecht werden.

Drittens, der Betriebsrat soll konstruktiv und lösungsorientiert arbeiten, um Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu lösen. Kompromissbereitschaft und ein gemeinsames Zielverständnis sind wichtig. Sollte es dennoch zu unüberwindbaren Differenzen kommen, stehen dem Betriebsrat verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um seine Interessen durchzusetzen.

Viertens, der Betriebsrat sollte darauf achten, dass seine Handlungen und Entscheidungen transparent und nachvollziehbar sind, um das Vertrauen der Belegschaft und des Arbeitgebers zu gewinnen und zu erhalten. Dies umfasst auch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in bestimmten Angelegenheiten, um sensible Informationen zu schützen.

Fünftens, sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat tragen eine gemeinsame Verantwortung für das Wohl der Arbeitnehmer und den Erfolg des Unternehmens. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und sozialen Belangen zu wahren.

Kontaktieren Sie uns

Unsere Erstberatung kann in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Frankfurt oder per Videokonferenz erfolgen. Buchen Sie Ihren Termin online oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 069 247523 650 oder per E-Mail an info@ra-gottier.de.

218 218 Dr. Gottier – Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt