Laufende Geschäfte des Betriebsrats
Die laufenden Geschäfte des Betriebsrats umfassen alle organisatorischen und administrativen Aufgaben, die für den reibungslosen Ablauf des Betriebsratsalltags notwendig sind. Es handelt sich um Tätigkeiten, die im Wesentlichen dazu dienen, die Arbeitsweise des Betriebsrats zu unterstützen und sicherzustellen, dass dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Diese Aufgaben werden in der Regel vom Betriebsausschuss wahrgenommen oder, in Betrieben ohne Ausschusspflicht, vom Betriebsratsvorsitzenden oder anderen Betriebsratsmitgliedern.
Typische Aufgaben im Rahmen der laufenden Geschäfte sind
- Vorbereitung von Betriebsratssitzungen: Der Betriebsausschuss organisiert die regelmäßigen Sitzungen des Betriebsrats, erstellt die Tagesordnung, lädt die Mitglieder ein und sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stehen.
- Vorbereitung von Betriebsversammlungen: Die Planung und Organisation von Betriebsversammlungen gehört ebenfalls zu den laufenden Geschäften. Das beinhaltet die Festlegung von Themen, die Einladung der Belegschaft und die Bereitstellung von Materialien.
- Durchführung von Sprechstunden: Der Betriebsausschuss oder der Vorsitzende organisiert Sprechstunden für die Beschäftigten, in denen diese ihre Anliegen und Probleme vorbringen können. Hierbei geht es um die Koordination und Durchführung, nicht jedoch um die Entscheidung über konkrete Angelegenheiten.
- Vorbereitung von Kollegialbeschlüssen: Der Betriebsausschuss bereitet die Entscheidungen des Betriebsrats vor, indem er Informationen zusammenträgt, mögliche Handlungsoptionen recherchiert und dem Gremium Vorschläge zur Diskussion stellt. Die eigentliche Entscheidungsfindung liegt jedoch nicht im Aufgabenbereich des Ausschusses.
Zu den laufenden Geschäften zählen ausdrücklich nicht:
- Willensbildungsprozesse und Beschlussfassungen des Betriebsrats: Entscheidungen, bei denen der Betriebsrat einen Beschluss fassen muss, wie etwa das Abschließen von Betriebsvereinbarungen oder die Ausübung von Mitbestimmungsrechten, gehören nicht zu den laufenden Geschäften. Diese erfordern immer einen formalen Beschluss des gesamten Betriebsratsgremiums.
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsangelegenheiten: Auch in Routinefällen kann der Betriebsausschuss oder der Vorsitzende diese Aufgaben nicht ohne einen Beschluss des Betriebsrats ausüben. Diese Tätigkeiten erfordern immer die Beteiligung des gesamten Gremiums.