Dr. Dominic Gottier
Kompetenz für Betriebsräte
Ihre Interessen im Fokus
Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten bildet einen zentralen Schwerpunkt unserer Kanzlei im Kollektivarbeitsrecht. Wir unterstützen Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit.
Erfolgreiche Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan
Unsere Kanzlei hat zahlreiche bedeutende Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialpläne im Rahmen von Restrukturierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgreich begleitet. Wir bieten sowohl außergerichtliche Unterstützung in den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite als auch Vertretung vor der Einigungsstelle. Dabei entwickeln wir individuelle Strategien und verhandeln maßgeschneiderte Interessenausgleiche und Sozialpläne.
Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Wir beraten und vertreten Betriebsräte umfassend in allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen, sei es außergerichtlich in Verhandlungen oder vor der Einigungsstelle. Bei unlösbaren Konflikten führen wir Beschlussverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht. Unsere Expertise umfasst auch den Umgang mit extremen Situationen, in denen Betriebsratsmitglieder von der Arbeitgeberseite bedroht oder unter Druck gesetzt werden.
Weitere spezialisierte Leistungen für Betriebsräte
- Arbeitsschutz
- Arbeitszeit
- Betriebliches Eingliederungs-manegment (BEM)
- Betriebsänderung
- Betriebsratswahlen
- Bonussysteme
- Datenschutz
- Dienstplan
- Eingruppierung
- Einstellung
- Freizeitausgleich
- Gefährdungsbeurteilung
- Interessenausgleich
- Kameraüberwachung
- Kündigung
- Leiharbeitnehmer
- Leistungskontrollen
- Microsoft 365
- Sachmittel
- Schulungsansprüche
- Softwareanwendung
- Sozialplan
- Überstunden
- Urlaubsgrundsätze
- Urlaubsplan
- Verhaltenskontrollen
- Zutrittskontrollsysteme
Transparente Honorargestaltung – Klare Verhältnisse
Während des gesamten Mandatsverhältnisses legen wir großen Wert auf Transparenz bei den Honorarkosten. Auch wenn die anwaltlichen Leistungen weitestgehend durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschrieben werden, können individuelle Vereinbarungen, wie ein Stundenhonorar, getroffen werden. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Kostendeckungsanfrage und wickeln die Angelegenheit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Kontaktieren Sie uns
Unsere Erstberatung kann in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Frankfurt oder per Videokonferenz erfolgen. Buchen Sie Ihren Termin online oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 069 247523 650 oder per E-Mail an info@ra-gottier.de.