7 wichtige Tipps für leitende Angestellte – Was Sie wissen müssen
Leitende Angestellte nehmen eine Schlüsselposition in Unternehmen ein. Sie verfügen über weitreichende Entscheidungsbefugnisse und tragen maßgeblich zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens bei. Doch ihre arbeitsrechtliche Stellung ist komplex: Einerseits gelten sie als Arbeitnehmer, andererseits unterliegen sie spezifischen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und im Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Dieser Beitrag bietet eine präzise Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, potenziellen Fallstricke und praxisnahen Handlungsempfehlungen für leitende Angestellte
Tipp 1: Klären Sie Ihren Status als leitender Angestellter
Abgrenzung nach BetrVG und KSchG
Die arbeitsrechtliche Definition leitender Angestellter variiert je nach gesetzlicher Grundlage:
Nach § 5 Abs. 3 BetrVG:
- Eigenständige Einstellungs- und Entlassungsbefugnis.
- Alternativ: Generalvollmacht oder Prokura.
- Oder: Maßgebliche unternehmerische Entscheidungsbefugnis
Nach § 14 Abs. 2 KSchG:
- Geringere Anforderungen als im BetrVG.
- Eine bedeutende Personalverantwortung genügt.
👉 Relevanz: Während das BetrVG explizit eine eigenständige Personalhoheit fordert, genügt es nach dem KSchG, wenn der leitende Angestellte entscheidenden Einfluss auf Personalfragen nimmt.
Häufige Irrtümer
✅ Ein Abteilungsleiter mit Budgetverantwortung, aber ohne autonome Personalentscheidungen, erfüllt nicht die Kriterien des BetrVG.
✅ Ein Prokurist mit Entscheidungsbefugnissen über mehrere Unternehmensbereiche fällt eher unter die Definition.
✅ Ein Vertriebsleiter mit Personalverantwortung, aber ohne direkte Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis, könnte nach KSchG, jedoch nicht nach BetrVG als leitender Angestellter gelten.
Tipp 2: Verstehen Sie Ihre Rechte und Pflichten
Arbeitszeit und Vergütung
Leitende Angestellte unterliegen nicht den regulären Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Dies bedeutet:
- Keine Begrenzung der Höchstarbeitszeit.
- Keine gesetzlichen Pausenregelungen.
- Keine verpflichtenden Ruhezeiten.
👉 Praxisfolgen: Führungskräfte überschreiten regelmäßig eine 40-Stunden-Woche, ohne Anspruch auf Zeitausgleich.
Tipp 3: Beachten Sie die speziellen arbeitsrechtlichen Regelungen
Keine Betriebsratsvertretung – aber Sprecherausschuss möglich
Leitende Angestellte werden nicht vom Betriebsrat vertreten (§ 5 Abs. 3 BetrVG). Konsequenzen:
- Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
- Betriebsrat muss vor einer Kündigung nicht angehört werden (§ 102 BetrVG).
- Sprecherausschuss als Alternative (gemäß SprAuG), jedoch nur mit Informations- und Beratungsrechten.
👉 Praxisfall: Ein leitender Angestellter kann bei betrieblichen Umstrukturierungen keine Unterstützung durch den Betriebsrat erwarten.
Typische Fehler in Arbeitsverträgen
🚨 Fehlende Abfindungsregelungen – Kein festgelegter Anspruch auf Entschädigung im Kündigungsfall.
🚨 Unpräzise Weisungsbefugnis – Unklarheiten über Entscheidungsbefugnisse führen zu rechtlichen Streitigkeiten.
🚨 Unwirksame Wettbewerbsverbote – Ohne Karenzentschädigung (§ 74 HGB) nicht durchsetzbar.
🚨 Fehlende Regelungen zu variabler Vergütung – Bonuszahlungen müssen konkret definiert sein.
Tipp 4: Bereiten Sie sich auf mögliche Kündigungsszenarien vor
Kündigungsschutz – Besondere Regelungen
Leitende Angestellte genießen eingeschränkten Kündigungsschutz nach dem KSchG, mit folgenden Besonderheiten:
- § 9 KSchG (Auflösungsantrag durch den Arbeitgeber): Arbeitgeber können eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung beantragen.
- § 14 KSchG (Betriebsrat nicht erforderlich): Kündigungen erfolgen ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats.
- § 17 KSchG (Massenentlassungen): Leitende Angestellte sind oft nicht durch Sozialpläne abgesichert.
👉 Praxisfall: Ein Marketingleiter mit zehn Jahren Betriebszugehörigkeit sollte seine Abfindung professionell verhandeln, da Arbeitgeber oft zu hohen Zahlungen bereit sind, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Tipp 5: Nutzen Sie die Checkliste für Ihre Bestandsaufnahme
Leitende Angestellte betonen im Arbeitsalltag oft ihre herausgehobene Position. Doch im Kündigungsfall versuchen viele, sich auf den allgemeinen Kündigungsschutz zu berufen und abzustreiten, dass sie leitende Angestellte sind. Diese Checkliste hilft Ihnen, Ihren Status korrekt zu bestimmen und sich auf arbeitsrechtliche Streitfälle vorzubereiten.
Tipp 6: Prüfen Sie Ihren Status mit dieser Schnell-Checkliste
Beantworten Sie die folgenden Fragen, um Ihren Status festzustellen: