Der Gesamtbetriebsrats
Der GBR wird aktiv, wenn betriebsübergreifende Regelungen nötig sind (§ 50 Abs. 1 BetrVG). Lokale Betriebsräte behalten ihre Zuständigkeit, es sei denn, sie übertragen diese per Beschluss an den GBR (§ 50 Abs. 2 BetrVG).
Der GBR wird aktiv, wenn betriebsübergreifende Regelungen nötig sind (§ 50 Abs. 1 BetrVG). Lokale Betriebsräte behalten ihre Zuständigkeit, es sei denn, sie übertragen diese per Beschluss an den GBR (§ 50 Abs. 2 BetrVG).
Der Arbeitgeber trägt notwendige Kosten für Räume, Ausstattung und Personal.
Die Sprechstunden des Betriebsrats gemäß § 39 Abs. 1 BetrVG dienen der Kommunikation mit den Arbeitnehmern, müssen mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein, betriebliche Erfordernisse berücksichtigen und können bei Konflikten durch Einigungsstelle oder Arbeitsgericht geklärt werden.
Die Geschäftsordnung des Betriebsrats regelt verbindlich seine Arbeitsweise, muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, wird mit absoluter Mehrheit beschlossen und kann bei Bedarf geändert oder aufgehoben werden.
Betriebsräte dürfen sich für Aufgaben freistellen lassen, inklusive Reisezeit, mit vollem Gehalt und Abmeldung.
Erfahren Sie, wie das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Mitbestimmung stärkt und fairen Interessenausgleich fördert.
Die laufenden Geschäfte des Betriebsrats umfassen organisatorische Aufgaben wie die Vorbereitung von Sitzungen und Sprechstunden. Entscheidungen erfordern immer einen Gremienbeschluss.
Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts: Erfahren Sie die wichtigsten Prinzipien für eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber.
Zuständigkeiten im Betriebsverfassungsgesetz: Wer beruft Betriebsratssitzungen ein? Welche Regeln gelten für Einladungen, Tagesordnung und Ersatzmitglieder?
Die ordnungsgemäße Einberufung und Einladung von Betriebsratssitzungen sichert die Wirksamkeit der Beschlüsse und erfordert klare rechtliche Vorgaben.
Dr. Dominic Gottier, LL.M.
Rechtsanwalt
Data Protection Officer
Master Of Business Administration
Staufenstraße 35, 60323 Frankfurt
Telefon: 069 247523 650
FAX: 069 247523 652
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